AGB´S

AGB´s

§ 1. Zu diesen AGB

 

1.1 Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zwischen DJ QuaKe – Jonas Hille nachfolgend ,,DJ QuaKe ’ genannt und den Nutzern unserer Leistung/en, nachfolgend ,,Kunden’’ genannt.

1.2. Weitere AGB / speziellere Regelungen
Die AGB gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen, soweit keine spezielleren Regelungen eingreifen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom DJ QuaKe und die zusätzlichen Vereinbarungen für spezielle Dienstleistungen gelten in Übereinstimmungen uneingeschränkt weiter, bei widersprüchlichen Regelungen in andere AGBs gehen die spezielleren Vereinbarungen vor.

1.3. AGB von Kunden
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Geltung, wenn diese als zusätzliche Vereinbarung für spezielle Dienstleistungen vereinbart wurden.

1.4. Kooperationspartner
Wir weisen zudem darauf hin, dass, sofern Dienstleistungen ersichtlich durch Kooperationspartner erbracht werden, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen vorrangig gelten.

1.5. Verfügbarkeit
Die AGB sowie alle Änderungen sind im Internet abrufbar und können ausgedruckt werden.


§ 2 Abschluss & Stornierung

2.1 Auftragserteilung
Alle Angebote sind freibleibend. Die Auftragserteilung vom Kunden kann mündlich und schriftlich (auch per Mail ) erfolgen. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde von DJ QuaKe eine Buchungs- /Auftragsbestätigung erhält. Mit der Buchungs- / Auftragsbestätigung akzeptieren beide Parteien diese AGB und ein Vertrag kommt ohne weiter Dokumente zustande. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragschließenden Vertragspartner.

2.2 Sonderangebote
Exklusive Konditionen insbesondere Nachlässe in erstellten Angeboten verlieren nach 7 Tagen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.

2.3. Reservierung 
Eine unverbindliche Reservierung der Technik, Künster & DJ´s ist nicht möglich!

2.4 Widerrufsbelehrung
Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.


2.5 Stornierung
Im Falle einer kundenseitigen Stornierung berechnen wir folgende Gebühren:
Storno bis 60 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 75% der vereinbarten Vergütung.
Storno bis 30 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 85% der vereinbarten Vergütung.
Storno bis 7 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 95% der vereinbarten Vergütung.
Der Grund der Stornierung vom Kunden spielt bei der Absage keine Rolle! Diese Stornierungsbedingung fallen auch bei höherer Gewalt an!


2.6 Ersatz
Sollte DJ QuaKe erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich DJ QuaKe, einen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ/Techniker Wechsel ist möglich. Beginnt der DJ früher wie 18 Uhr so endet die Spielzeit automatisch nach 12h

2.7 Spielzeit 


Das Open End Paket beginnt immer um 18 Uhr (Spielbeginn) und endet Max 12h später (6:00 Uhr). Vertragspartner und Künstler halten sich an die ausgewählte Spielzeit im Vertrag. Beginnt der DJ früher wie 18 Uhr so endet die Spielzeit automatisch nach 12h Eine Verlängerung im Paket "open End" ist nicht möglich!



§ 3 Zahlungskonditionen

Die Gage ist, wenn nicht anders vereinbart direkt am Abend bar gegen einer Quittung an DJ QuaKe zu entrichten. Mit Ablauf dieser Frist tritt unmittelbar Verzug ein. 


§ 4 Catering
DJ QuaKe und ggf. mögliche Begleitperson (Techniker, Künstler, DJ´s, Aufbauhilfe) erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und ab 6 Einsatz je eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.


§ 5 Musikauswahl bei DJ-Bookings
Der DJ verpflichtet sich gewünschtes Genre zu spielen, ist jedoch in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Musikwünsche dürfen grundsätzlich gestellt werden. Der DJ ist allerdings berechtigt, Musikwünsche offen zu lassen bzw. diese zu spielen wenn es ins Programm passt. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen.


§ 6 Logistik

6.1 Zufahrt
Bei Dienstleistungen in Externen Räumlichkeiten sorgt der Kunde für eine direkte Zufahrt zur Räumlichkeit/Location, sowie einen kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. Der Kunde kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

6.1 Anfahrt
Die Anfahrt  wird, wenn nicht gesondert im Angebot ausgewiesen, zusätzlich zur Gage mit 0,49 € netto pro gefahrenem Kilometer, verrechnet. Der Abreisepunkt von DJ QuaKe oder dessen Kooperationspartnern ist immer dessen Firmenstandort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route!

6.2 Übernachtung
Befindet sich der Veranstaltungsort über 300 km vom Wohnort (einfache Strecke) des Künstlers, DJ´s/Techniker’s entfernt, stellt der Veranstalter ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.


§ 7 Besonderheiten am Veranstaltungsort

7.1. Be- und Entladen
Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt der Veranstaltungsort über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des Fahrzeuges zur Verfügung stehen. Alternativ stellt DJ QuaKe einen kostenpflichtigen Aufbauhelfer.

7.2 Veranstaltungen im Freien
Wenn die Veranstaltung im Freien stattfindet, trägt der Veranstalter alleine das Witterungsrisiko. Bei Witterungs- bedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Arbeitsplatz von DJ QuaKe muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben, überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für DJ QuaKe und sein Equipment.


§ 8 Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.
Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber DJ QuaKe in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte DJ QuaKe dafür von dritter Seite belangt werden.


§ 9 Technische Anforderungen
9.1 Stromversorgung
Für die Technik des Künstlers / DJ’s wird, wenn nicht ausdrücklich anders darauf hingewiesen nur eine Stromversorgung (220 V Steckdose) benötigt.
Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein Anschließen der Technik an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei wiederholten Stromausfall (egal warum) kann das DJ QuaKe zum Schutz seiner Technik seine Dienstleistung sofort einstellen.

9.2 Fremdequipment
Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung liegt allein beim Veranstalter.

9.3 Bedienung 
Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik/ Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

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hochzeits-dj, professioneller dj und dj für hochzeiten